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Anpassung Umsatzsteuer

  • Autorenbild: SVB
    SVB
  • 8. Apr. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Apr. 2024


Liebe Kundinnen und Kunden,


die von der Bundesregierung im Zuge des Ukraine-Kriegs beschlossene Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent auf Fernwärme ist zum 31.03.2024 ausgelaufen. Seit dem 01.04.2024 fällt demnach nun für Fernwärme wieder der übliche Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 Prozent an.


Die für das Kalenderjahr 2024 zugehörige Jahresendabrechnung wird aus diesem Grund wieder in zwei Zeiträume (01.01. - 31.03.24 & 01.04. - 31.12.24) aufgeteilt werden. Für die Abgrenzung der beiden Zeiträume werden die stichtagsgenauen Zählerstände zum 31.03.2024 herangezogen. Eine eigenständige Übermittlung des stichtagsgenauen Zählerstandes durch den Kunden auf freiwilliger Basis nehmen wir gerne an. Sofern sich der Zählerstand nachträglich aus den Verbrauchszählern ablesen lässt, erfolgt die nachträgliche Ablesung durch das Ableseteam der SVB.



 
 

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