Ankündigung Baumaßnahmen
- SVB
- 3. Juli 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 26. Juli 2024
Liebe Kundinnen und Kunden,
aufgrund von geplanten Baumaßnahmen an der Hauptleitung unseres Vorversorgers BEW Berliner Energie und Wärme (ehemals Vattenfall Wärme) kommt es im Schweizer Viertel in den folgenden Zeiträumen zu Unterbrechungen der Wärmelieferung:
I. Bauabschnitt (Anpassung am 26.07.2024)
Zeitraum: Montag, den 22.07.2024 07:00 Uhr - Freitag, den 26.07.2024 ca. 15:00 Uhr
davon betroffen: alle nicht gewerblichen Kunden im Schweizer Viertel
Die Baumaßnahmen wurden am 26.07.2024 gegen 09:30 Uhr fertiggestellt und die Versorgung wieder aufgenommen.
II. Bauabschnitt (Anpassung am 06.09.2024)
Zeitraum: Montag, den 02.09.2024 07:00 Uhr - Freitag, den 06.09.2024 ca. 15:00 Uhr
davon betroffen: alle nicht gewerblichen Kunden, aus den Bereichen
Die Baumaßnahmen wurden am 05.09.2024 gegen 16:00 Uhr fertiggestellt und die Versorgung wieder aufgenommen.
Lausanner Straße 1 - 30
Johanna-Spyri-Weg
Sophie-Taeuber-Arp-Weg
Helene-von-Mülinen-Weg (teilweise)
Churer Zeile
Thuner Straße
Locarnoweg
Glandzeile
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie auch im II. Bauabschnitt betroffen sind, können Sie gerne eine konkrete Anfrage an uns stellen.
Die jetzt notwendigen Warmwasserunterbrechungen sind auf vermehrte Störungen im letzten Winter zurückzuführen, die deutlich gezeigt haben, dass umfangreiche Instandsetzungsarbeiten kurzfristig erfolgen sollten, um die Versorgungssicherheit im Schweizer Viertel zu gewährleisten. Um den Ausfall nur auf Warmwasser zu begrenzen, wurde die Entscheidung getroffen, umfassende Instandsetzungsarbeiten im Sommer durchzuführen. Es müssen 16 Abgangsarmaturen ausgetauscht und vier zusätzliche Armaturen installiert werden, damit von Störungen und Havarien zukünftig nur kleinere Netzabschnitte betroffen sind. Insgesamt werden die Warmwasserunterbrechungen dazu beitragen, die Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung zu verbessern und die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Störungen zu minimieren.
Für uns stellt die Unterbrechung der Wärmeversorgung durch die BEW ein unabwendbares Ereignis im Sinne der §§ 5 AVBFernwärmeV und 275 BGB dar. Da wir unseren Kunden in dieser Zeit unsere Leistung nicht andienen können, entfällt für Sie auch jegliche Zahlungspflicht für die betroffenen Zeiträume. Wir werden die jeweilige Ausfallzeit in der Endabrechnung 2024 entsprechend berücksichtigen.